Urteil Erstattungsanspruch


Schlagworte

Erstattungsanspruch; Prozesskosten

Leitsätze

Die Landkreise haben gegen den Freistaat Thüringen keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in entsprechender Anwendung der §§ 812 ff. BGB auf Erstattung von Prozeßkosten für die bis zum 31. Dezember 1998 wahrgenommenen vermögensrechtlichen Angelegenheiten als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. (nicht rechtskräftig)

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