Urteil Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Schlagworte
Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Beauftragung des jeweils eigenen Anwalts bei mehreren Mietern
Leitsatz
Werden einfache Streitgenossen verklagt, steht es grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind. Davon sind dann Ausnahmen zu machen, wenn feststeht, dass ein eigener Prozessbevollmächtigter für eine interessengerechte Prozessführung nicht erforderlich sein wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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