Urteil Erstattung von Kosten für Rückbaumaßnahmen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II
Schlagworte
Erstattung von Kosten für Rückbaumaßnahmen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II
Leitsatz
Wird der Mieter im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II zum Umzug in eine preisgünstigere Wohnung aufgefordert, gehören mietvertraglich geschuldete Rückbaukosten zu den anzuerkennenden Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten.
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