Urteil Ersetzung Gasherd durch Elektroherd
Schlagworte
Ersetzung Gasherd durch Elektroherd; Verstärkung der Elektroleitung als Modernisierungsmaßnahme; Modernisierung
Leitsatz
Es stellt keine Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters dar, wenn er den vorhandenen Gasherd in der Mietwohnung durch einen Elektroherd ersetzt und die elektrische Leitungen ohne Erhöhung der Anschlußwerte der Wohnung verstärkt.
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