Urteil Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der festgesetzten Baugrenzen auf Zweiterschließungsanlage


Schlagworte

Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der festgesetzten Baugrenzen auf Zweiterschließungsanlage

Leitsatz

Weder der Umstand, daß die Festsetzung der Baugrenzen und des sich daraus ergebenden Baufensters im Bebauungsplan auf eine zwar festgesetzte, aber tatsächlich nicht vorhandene Zweiterschließung zugeschnitten sind, noch die Tatsache, daß die Frontlänge des Grundstücks an der anzurechnenden Erschließungsanlage im Vergleich zur Grundstücksgröße gering ist, rechtfertigt eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß in beplanten Gebieten die Erschließungswirkung einer Anbaustraße die gesamte Fläche des Grundstücks erfaßt.

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