Urteil Erschließungsbeitrag


Schlagworte

Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

Leitsätze

Ein Grundstück, das an zwei Wohnwege grenzt, die beide zu derselben Anbaustraße führen, wird durch beide Wohnwege erschlossen i. S. d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Die vom Bundesverwaltungsgericht für die Mehrfacherschließung eines Grundstücks durch Anbaustraßen entwickelte "Wegdenkenstheorie" ist auf die Mehrfacherschließung durch Wohnwege i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend anzuwenden.

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