Urteil Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, Beitragsausschluß


Schlagworte

Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, Beitragsausschluß

Leitsatz

Der in § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB geregelte Ausschluß von der Beitragspflicht für Grundstücke im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bei der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von im Sanierungsgebiet gelegenen Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB ist nicht davon abhängig, daß die Erschließungsmaßnahmen für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich waren.

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