Urteil Erschleichung zweckgebundener öffentlicher Mittel
Schlagworte
Erschleichung zweckgebundener öffentlicher Mittel; Schaden bei Wohnungsbauförderungsdarlehen an Nichtberechtigten
Leitsatz
Werden zweckgebundene, öffentliche Mittel infolge falscher Angaben ausbezahlt, obwohl der Empfänger nicht zu der begünstigten Bevölkerungsgruppe gehört, besteht der Schaden schon in der Verringerung der zweckgebundenen Mittel, ohne daß insoweit der erstrebte Zweck erreicht wird.
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