Urteil Ersatzvornahmekosten
Schlagworte
Ersatzvornahmekosten; Aufwendungsersatzanspruch; Ersatzvornahme - Kostenerstattung; Mängelbeseitigung
Leitsatz
Der Mieter ist bei Verzug des Vermieters mit der Beseitigung des Defektes der Hausantenne berechtigt, sich eine Zimmerantenne zu kaufen und den Kaufpreis vom Vermieter ersetzt zu verlangen, er muß jedoch dann die Zimmerantenne an den Vermieter herausgeben.
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