Urteil Ersatzvornahme
Schlagworte
Ersatzvornahme; Gerümpelbeseitigung; Baumateriallagerung
Leitsatz
Bei längerdauernder Lagerung von Baumaterial und Gerümpel auf dem Grundstück kann die Behörde im Wege der Ersatzvornahme die Beseitigung auf Kosten des Eigentümers veranlassen.
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