Urteil Ersatzmieterklausel
Schlagworte
Ersatzmieterklausel; Nachfolgemieter
Leitsatz
Die gegenüber dem auszugswilligen Mieter geäußerte Bereitschaft des Vermieters, vom Mieter vorgeschlagene Mietinteressenten als Mietnachfolger in Betracht zu ziehen, hat i. d. R. nicht die Bindungswirkung einer mietvertraglich vereinbarten Ersatzmieterklausel.
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