Urteil Ersatzgrundstück
Schlagworte
Ersatzgrundstück
Leitsatz
Ein Ersatzgrundstück steht nur dann zur Verfügung i. S. d. §§ 9 Abs. 2 i. V. m. 21 Abs. 3 S. 1 VermG, wenn die Restitutionsbehörde zivilrechtlich über das Grundstück verfügen kann.
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