Urteil Ersatzgrundstück
Schlagworte
Ersatzgrundstück; Entschädigung wegen Zwangsverkaufs zur Ermöglichung der Ausreise; Wirksamkeit nichtiger Verwaltungsakte
Leitsätze
1. Fällen von Zwangsverkäufen aus Gründen der Ermöglichung einer DDR-Ausreise ist wertmäßig eine besondere Bedeutung zuzubilligen, die sie aus der Gruppe derjenigen Schädigungen gem. § 1 VermG heraushebt.
2. Auch aus internationalem Recht folgt nicht, dass die Streichung der Vorschrift in § 9 VermG a. F. weder der Eigentumsgarantie noch anderen Verfassungsbestimmungen widerspricht.
3. Zur Beantwortung der Frage, ob durch Behörden der DDR erlassene Verwaltungsakte nach dem Beitritt der DDR wirksam geblieben sind bzw. ob eine fortdauernde Wirksamkeit schon deswegen auszuschließen ist, weil der Verwaltungsakt bereits nach DDR-Recht nichtig war, ist grundsätzlich auf die DDR-Rechtslage (unter Einfluss der gelebten Rechtswirklichkeit) zum Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes abzustellen.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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