Urteil Ersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung
Schlagworte
Ersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung; Schadensersatzanspruch, Verjährung; Verjährungsfrist für Ersatzanspruch des Vermieters; Mietsache, Verschlechterung; Unerlaubte Handlung des Mieters oder Dritten; Mietvertrag, Schutzbereich
Leitsatz
Die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB gilt auch dann, wenn der Ersatzanspruch wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht auf Mietvertrag, sondern auf unerlaubte Handlung des Mieters oder eines Dritten gestützt ist, der in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (Bestätigung von BGHZ 71, 175, 179, 180).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat