Urteil Ersatz eines vermieteten Gasherdes durch Elektroherd unzulässig
Schlagworte
Ersatz eines vermieteten Gasherdes durch Elektroherd unzulässig; Anspruch des Mieters auf Wiederherstellung der Gasversorgung
Leitsatz
Der Mieter, der eine Wohnung mit einem Gasherd gemietet hat, kann im Wege einstweiliger Verfügung jedenfalls dann die Wiederherstellung der Gasversorgung verlangen, wenn die Kosten dafür nicht unverhältnismäßig sind (hier: ca. 2.500 Euro).
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