Urteil Ersatz der Gasetagenheizung durch Fernwärme als Modernisierungsmaßnahme
Schlagworte
Ersatz der Gasetagenheizung durch Fernwärme als Modernisierungsmaßnahme
Leitsatz
Der Anschluß der Wohnung an das Fernwärmenetz stellt wegen der Ersparnis an Primärenergie im Verhältnis zu der Erzeugung von Wärme für Wasser und Warmwasser durch in der Wohnung vorhandene Gasetagenheizung eine Maßnahme zur Ersparnis von Energie dar und ist daher von dem Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB zu dulden.
(Leitsatz der Redaktion)
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