Urteil Ersatz der Gasetagenheizung durch Fernwärme als Modernisierungsmaßnahme


Schlagworte

Ersatz der Gasetagenheizung durch Fernwärme als Modernisierungsmaßnahme

Leitsatz

Der Anschluß der Wohnung an das Fernwärmenetz stellt wegen der Ersparnis an Primärenergie im Verhältnis zu der Erzeugung von Wärme für Wasser und Warmwasser durch in der Wohnung vorhandene Gasetagenheizung eine Maßnahme zur Ersparnis von Energie dar und ist daher von dem Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB zu dulden.

(Leitsatz der Redaktion)

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