Urteil Erneutes Mieterhöhungsverlangen, Einwurf in Hausbriefkasten


Schlagworte

Erneutes Mieterhöhungsverlangen, Einwurf in Hausbriefkasten

Leitsätze

1. Nach rechtskräftiger Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung steht nach einem wiederholten Mieterhöhungsverlangen einer erneuten Klage auf Zustimmung nicht der Einwand der Rechtskraft entgegen.

2. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten um 17.55 Uhr ist das Mieterhöhungsverlangen an diesem Tag zugegangen.

(Leitsätze der Redaktion)

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