Urteil Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten
Schlagworte
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten; Vergleichswohnungen aus dem Bestand der für die Mietwohnung zuständigen Hausverwaltung
Leitsatz
Ein Sachverständigengutachten zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete, das ganz überwiegend Vergleichsobjekte aus dem Bestand der Hausverwaltung heranzieht, die auch die streitgegenständliche Mietwohnung verwaltet, ist nicht verwertbar.
(Leitsatz der Redaktion)
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