Urteil Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten
Schlagworte
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten
Leitsatz
Der Tatrichter hat zunächst Feststellungen zur Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete zu treffen. Sodann obliegt es ihm, die vom Vermieter zu beanspruchende Einzelvergleichsmiete innerhalb dieser Spanne zu ermitteln.
(Leitsatz der Redaktion)
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