Urteil Ermessen der Wohnungseigentümer bei Sanierung


Schlagworte

Ermessen der Wohnungseigentümer bei Sanierung; Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zum Winterdienst nur durch Vereinbarung; Streupflicht; Sanierung in Einzelschritten

Leitsätze

a) Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.

b) Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.

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