Urteil Ermessen bei Erlaß einer Wiederzuführungsanordnung


Schlagworte

Ermessen bei Erlaß einer Wiederzuführungsanordnung

Leitsatz

Auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist von einer Marktentspannung und einem beachtlichen Leerstandsvolumen auszugehen, was insbesondere für bestimmte Gruppen von Wohnungen (Erdgeschoß, schlechte Ausstattung) zutrifft, so daß die Behörde verpflichtet ist, vor Erlaß einer Wiederzuführungsanordnung nach einer Zweckentfremdung zu prüfen, ob für diese Wohnung überhaupt noch eine Nachfrage besteht.

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