Urteil Ermessen bei Erlaß einer Wiederzuführungsanordnung
Schlagworte
Ermessen bei Erlaß einer Wiederzuführungsanordnung
Leitsatz
Auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist von einer Marktentspannung und einem beachtlichen Leerstandsvolumen auszugehen, was insbesondere für bestimmte Gruppen von Wohnungen (Erdgeschoß, schlechte Ausstattung) zutrifft, so daß die Behörde verpflichtet ist, vor Erlaß einer Wiederzuführungsanordnung nach einer Zweckentfremdung zu prüfen, ob für diese Wohnung überhaupt noch eine Nachfrage besteht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat