Urteil Ermächtigung zur Geltendmachung eines Mieterhöhungsverlangens
Schlagworte
Ermächtigung zur Geltendmachung eines Mieterhöhungsverlangens; Zustimmungsklage durch Käufer
Leitsatz
Der Vermieter kann den Käufer ermächtigen, in eigenem Namen ein Mieterhöhungsverlangen schon vor Vollzug der Veräußerung durch Eintragung im Grundbuch geltend zu machen.
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