Urteil Ermächtigung zur Einziehung der Miete im Lastschriftverfahren


Schlagworte

Ermächtigung zur Einziehung der Miete im Lastschriftverfahren; Mietzinszahlung, Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren, Widerrufsrecht, positive Forderungsverletzung, Schadenersatz, Kosten der Einzugsversuche, Formularklausel, ergänzende Vertragsauslegung

Leitsätze

1. Eine formularmäßige Regelung über die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist nicht gemäß § 9 Abs. 1, 2 AGBG rechtsunwirksam.

2. Der Mieter kann seine Einwilligung zum Lastschriftverfahren widerrufen, wenn hierbei gewichtige Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, auch wenn die Regelung im Mietvertrag ein Widerrufsrecht des Mieters nicht vorsieht.

3. Hat der Mieter die Einzugsermächtigung widerrufen, so hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen gescheiterter Einzugsversuche.

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