Urteil Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung


Schlagworte

Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Wohnungseigentumsverfahren; pflichtwidrige Weigerung des Verwalters; Frist für Versammlung; Klage gegen Verwalter; Individualanspruch auf Einberufung

Leitsätze

1. Die Klage auf Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung kann in dringenden Fällen auch von einzelnen Wohnungseigentümern erhoben werden.

2. Sie richtet sich gegen den Verwalter, der sich pflichtwidrig weigert, die Versammlung einzuberufen.

3. Bei vorangegangenen erfolgreichen Beschlussanfechtungsklagen darf der Verwalter zunächst die Rechtskraft der Ungültigerklärung abwarten. Er verletzt seine Einberufungspflicht selbst dann noch nicht, wenn er danach eine Überlegungs- und Vorbereitungsfrist von etwa einem Monat vor der Einberufung verstreichen lässt.

(Leitsätze der Redaktion)

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