Urteil Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung
Schlagworte
Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Wohnungseigentumsverfahren; pflichtwidrige Weigerung des Verwalters; Frist für Versammlung; Klage gegen Verwalter; Individualanspruch auf Einberufung
Leitsätze
1. Die Klage auf Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung kann in dringenden Fällen auch von einzelnen Wohnungseigentümern erhoben werden.
2. Sie richtet sich gegen den Verwalter, der sich pflichtwidrig weigert, die Versammlung einzuberufen.
3. Bei vorangegangenen erfolgreichen Beschlussanfechtungsklagen darf der Verwalter zunächst die Rechtskraft der Ungültigerklärung abwarten. Er verletzt seine Einberufungspflicht selbst dann noch nicht, wenn er danach eine Überlegungs- und Vorbereitungsfrist von etwa einem Monat vor der Einberufung verstreichen lässt.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?