Urteil Ermächtigung für Zahlungsanspruch umfasst keine Anfechtungsklage


Schlagworte

Ermächtigung für Zahlungsanspruch umfasst keine Anfechtungsklage

Leitsätze

1. Nach Aufnahme des Rechtsstreits wegen der Kosten gem. § 17 Abs. 3 Satz 1 AnfG ist wegen der Kosten § 91 a Abs. 1 ZPO entsprechend anzuwenden und über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden.

2. Es bleibt offen, ob Wohnungseigentümer, indem sie über einen Verwaltervertrag beschließen, zugleich und inzidenter einen Beschluss nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG oder/und § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG treffen können.

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