Urteil Ermächtigung für vorläufigen Insolvenzverwalter
Schlagworte
Ermächtigung für vorläufigen Insolvenzverwalter; Fortsetzungsfeststellungsantrag im Insolvenzverfahren
Leitsätze
a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, in bezug auf Betriebsgrundstücke des Schuldners Betretungsverbote auszusprechen.
b) Ist eine Gesellschaft Schuldnerin, kann das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht ermächtigen, in die organschaftliche Stellung der Vertreter einzugreifen.
c) Zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gegen Sicherungsmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
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