Urteil Ermächtigung des vermeintlichen Verwalters zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen am Gemeinschaftseigentum
Schlagworte
Ermächtigung des vermeintlichen Verwalters zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen am Gemeinschaftseigentum
Leitsatz
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem sie ihren vermeintlichen Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüchen ermächtigt, ist interessengerecht auszulegen. Handelt es sich bei dem vermeintlichen Verwalter um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 271 f. und vom 26. Januar 2006 - V ZB 132/05, GE 2006, 441 = NJW 2006, 2189), ist der Beschluss dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermächtigt wird.
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