Urteil Ermächtigung des Käufers vor Grundbuchumschreibung zur Kündigung
Schlagworte
Ermächtigung des Käufers vor Grundbuchumschreibung zur Kündigung; Grenzen der Zurückweisung einer Kündigung mangels Originalvollmacht; Eigentumsübergang; Vermieterstellung; Übergabe von Nutzen und Lasten; Bestreiten der Vertreterbefugnis
Leitsätze
1. Die Vereinbarung im notariellen Vertrag, wonach der Käufer mit dem Tag der Übergabe in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers eintritt, enthält eine Ermächtigung zur Kündigung von Mietverhältnissen im eigenen Namen schon vor Umschreibung im Grundbuch.
2. Die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB setzt voraus, dass eine Originalvollmacht nicht vorgelegt wurde; es reicht nicht, wenn der Empfänger die Vertretungsbefugnis bestreitet.
(Leitsätze der Redaktion)
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