Urteil Erlöschen eines zurückgewiesenen Gebotes im Zwangsversteigerungsverfahren


Schlagworte

Erlöschen eines zurückgewiesenen Gebotes im Zwangsversteigerungsverfahren; ausbleibender Widerspruch gegen Zurückweisung eines Gebots

Leitsatz

Ein Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren erlischt, wenn es zurückgewiesen wird und der Bieter oder ein Beteiligter der Zurückweisung nicht sofort widerspricht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das zurückgewiesene Gebot tatsächlich unwirksam war.

(Leitsatz der Redaktion)

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