Urteil Erlösauskehrberechtigung


Schlagworte

Erlösauskehrberechtigung; Berechtigter bei der Entziehung der Beteiligung eines jüdischen Bankhauses an einer AG; Aktienanteilsschädigung bei Unternehmenssitz in Westdeutschland; Mutter-Tochter-Verhältnis bei Aktiengesellschaft; Bruchteilsrestitution; Einzelrestitution bei „Westunternehmen”; Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes auf Anteilsentziehung; verfolgungsbedingter Vermögensverlust

Leitsätze

1. Die in ihren Anteilsrechten geschädigten Gesellschafter, die zugleich Unternehmensträger sind, können Berechtigte einer Bruchteilsrestitution sein.

2. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG gilt auch für Unternehmen im Westen Deutschlands, denen Vermögensgegenstände im Beitrittsgebiet gehörten.

3. Eine ergänzende Bruchteilsrestitution kommt auch nach Schädigungen in Betracht, die nicht nach dem Vermögensgesetz, sondern nach einem anderen Gesetz rückgängig gemacht wurden oder zu machen waren.

(Leitsätze der Entscheidung entnommen)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.