Urteil Erlösauskehr


Schlagworte

Erlösauskehr; Auskunft über Verkehrswertermittlung; Verjährung; Berechtigter; Bindungswirkung

Leitsätze

1. Ist der Bescheid des LaRoV über den Anspruch auf Veräußerungserlös existent und wirksam geworden, ist er mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen, soweit sie nicht zur Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen den Bescheid berufen sind, zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen.

2. Der Beginn der Verjährungsfrist eines durch einen Verwaltungsakt festgestellten Anspruchs auf Veräußerungserlös ist erst mit der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes für den Berechtigten anzunehmen.

3. Besteht Anspruch auf Auskehr eines etwaigen Differenzbetrages zwischen dem erzielten Kaufpreis und dem im Zeitpunkt der Veräußerung bestehenden Verkehrswert gem. § 6 Abs. 6 a S. 5 VermG, und ist der Anspruchsinhaber ohne eigenes Zutun über die Grundlagen der Feststellung des Kaufpreises im Unklaren, so hat er einen Anspruch auf Auskunft über die dem Grundstücksverkauf zugrunde liegende Verkehrswertermittlung.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.