Urteil Erlös
Schlagworte
Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; Verfügungsberechtigung; Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verfügung; Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung
Leitsatz
Der Vorrang der vermögensrechtlichen gegenüber der vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung an einem Vermögenswert (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG) setzt sich nach der Veräußerung des Vermögenswertes durch einen nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten an den dadurch entstandenen konkurrierenden Erlösauskehransprüchen aus § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG und § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG fort.
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