Urteil Erleichterte Räumungsverfügung bei Geschäftsraummietverhältnissen
Schlagworte
Erleichterte Räumungsverfügung bei Geschäftsraummietverhältnissen
Leitsatz
Die in § 940a ZPO zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung kann nicht im Rahmen der Anwendung von § 940 ZPO auf Gewerberaummietverhältnisse übertragen werden.
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