Urteil Erledigung im selbständigen Beweisverfahren
Schlagworte
Erledigung im selbständigen Beweisverfahren
Leitsatz
Die einseitige Erklärung des Antragstellers, ein selbständiges Beweisverfahren sei in der Hauptsache erledigt, ermöglicht keine Kostenentscheidung gegen den Antragsgegner.
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