Urteil Erlaubnis zur Untervermietung - berechtigtes Interesse
Schlagworte
Erlaubnis zur Untervermietung - berechtigtes Interesse; Untervermietung; Recht auf Erlaubnis; Gebrauchsüberlassung; berechtigtes Interesse; erkennbare Entwicklung
Leitsatz
Ist die Einkommensentwicklung für den Mieter bei Anmietung einer Wohnung von vornherein erkennbar, kann er sich nicht auf berechtigtes Interesse im Sinne des § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB berufen, wenn im Laufe des Mietverhältnisses die bei Abschluß des Mietverhältnisses erkennbare Entwicklung eintritt.
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