Urteil Erlaubnis
Schlagworte
Erlaubnis; Untervermietung; Bedingung, Verweigerung; Sonderkündigungsrecht
Leitsatz
Dem Mieter steht das Sonderkündigungsrecht wegen Verweigerung der Untervermietungserlaubnis zu, wenn diese unter realistischerweise unerfüllbaren Bedingungen erteilt wird, denn darin liegt eine endgültige Verweigerung.
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