Urteil Erläuterungspflicht für Mieterhöhung nach Modernisierung wegen gestiegener Betriebskosten


Schlagworte

Erläuterungspflicht für Mieterhöhung nach Modernisierung wegen gestiegener Betriebskosten

Leitsätze

1. Bei Wärmedammaßnahmen ist in der Mieterhöhungserklärung gem. § 3 Abs. 1 MHG im einzelnen anzugeben, in welchem Maße sich eine Verringerung des Wärmeverbrauchs ergibt.

2. Für den Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad kann nur dann ein Modernisierungszuschlag gem. § 3 Abs. 1 MHG verlangt werden, wenn die entsprechende Einsparung an Heiz-energie dargelegt wird.

3. Für die Erhöhung der Bruttokaltmiete wegen gestiegener Betriebskosten gem. § 4 Abs. 2 MHG ist neben der Gegenüberstellung der Kosten des Vorjahres zu denjenigen des laufenden Jahres die Erläuterung des Grundes für die Kostensteigerung erforderlich.

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