Urteil Erläuterungspflicht für Mieterhöhung nach Modernisierung wegen gestiegener Betriebskosten
Schlagworte
Erläuterungspflicht für Mieterhöhung nach Modernisierung wegen gestiegener Betriebskosten
Leitsätze
1. Bei Wärmedammaßnahmen ist in der Mieterhöhungserklärung gem. § 3 Abs. 1 MHG im einzelnen anzugeben, in welchem Maße sich eine Verringerung des Wärmeverbrauchs ergibt.
2. Für den Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad kann nur dann ein Modernisierungszuschlag gem. § 3 Abs. 1 MHG verlangt werden, wenn die entsprechende Einsparung an Heiz-energie dargelegt wird.
3. Für die Erhöhung der Bruttokaltmiete wegen gestiegener Betriebskosten gem. § 4 Abs. 2 MHG ist neben der Gegenüberstellung der Kosten des Vorjahres zu denjenigen des laufenden Jahres die Erläuterung des Grundes für die Kostensteigerung erforderlich.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?