Urteil Erklärungswert einer Willenserklärung
Schlagworte
Erklärungswert einer Willenserklärung; Willenserklärung; Auslegung; Treu und Glauben; Erklärungswert; Zugang der Willenserklärung; spätere Umstände
Leitsatz
Für die Auslegung, wie der Empfänger einer Willenserklärung diese nach ihrem objektiven Erklärungswert verstehen mußte, können erst nach Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden.
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