Urteil Erhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Nettomietspiegel 1998
Schlagworte
Erhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Nettomietspiegel 1998
Leitsatz
Bei Vereinbarung einer Bruttomiete kann in einem Mieterhöhungsverfahren nach § 2 MHG die ortsübliche Vergleichsmiete mit dem Nettomietspiegel zuzüglich den durchschnittlichen Betriebskosten aus dem GEWOS-Endbericht ermittelt werden.
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