Urteil Erhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Nettomietspiegel 1998
Schlagworte
Erhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Nettomietspiegel 1998
Leitsatz
Bei Vereinbarung einer Bruttomiete kann im Mieterhöhungsverfahren gem. § 2 MHG der Betriebskostenanteil aus der letzten Mieterhöhung nach § 4 Abs. 2 MHG herausgerechnet werden, um Vergleichbarkeit mit dem Nettomietspiegel 1998 herzustellen.
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