Urteil Erhöhung des Betriebskostenvorschusses
Schlagworte
Erhöhung des Betriebskostenvorschusses; Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum
Leitsätze
1. Die verspätete Abrechnung der Betriebskosten schließt eine Erhöhung des Betriebskostenvorschusses nicht aus.
2. Die Mieterhöhungserklärung für preisgebundenen Wohnraum ist formell unwirksam, wenn in ihr der für die Umrechnung von der Durchschnittsmiete auf die Einzelmiete notwendige Differenzierungsmaßstab nach Lage und Ausstattung der Wohnung nicht angegeben ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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