Urteil Erhöhung der Bruttomiete mit dem Nettomietspiegel 1998
Schlagworte
Erhöhung der Bruttomiete mit dem Nettomietspiegel 1998
Leitsatz
Ein Mietererhöhungsverlangen für eine Bruttomiete, das auf den Nettomietspiegel 1998 Bezug nimmt, ist nicht deshalb unzulässig, weil die konkreten Betriebskosten zu den Mietspiegelwerten addiert werden; im Rechtsstreit sind jedoch die durchschnittlichen Betriebskosten aus dem GEWOS-Endbericht heranzuziehen.
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