Urteil Erhöhung der Bruttomiete mit dem Nettomietspiegel 1998
Schlagworte
Erhöhung der Bruttomiete mit dem Nettomietspiegel 1998
Leitsatz
Zum Nachweis der ortsüblichen Betriebskosten bei einer Bruttomiete ist der Nettomietspiegel 1998 ebensowenig geeignet wie die Pauschalwerte des GEWOS Endberichts; hier kann auf die Durchschnittswerte des Mietspiegels 1996 zurückgegriffen werden.
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