Urteil Erhöhung der Bruttomiete bei unzureichender Betriebskostenangabe
Schlagworte
Erhöhung der Bruttomiete bei unzureichender Betriebskostenangabe
Leitsatz
Das Mieterhöhungsverlangen ist insoweit unbegründet, als die zur Angabe der in der Bruttomiete enthaltenen Betriebskosten beigefügte Betriebskostenabrechnung auch auf andere Wohnungen entfallende Betriebskosten enthält.
(Leitsatz der Redaktion)
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