Urteil Erhöhte Absetzungen für Baudenkmäler
Schlagworte
Erhöhte Absetzungen für Baudenkmäler; AfA für Denkmale; Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalbehörden
Leitsatz
Die Bescheinigung i. S. des § 82 i Abs. 2 EStDV und deren Bindungswirkung erstreckt sich nicht auf die Frage der persönlichen Abzugsberechtigung, also nicht darauf, wer die Aufwendungen getragen hat, und wem sie als Abzugsberechtigten zuzurechnen sind.
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