Urteil Erhebliches Vorschubleisten
Schlagworte
Erhebliches Vorschubleisten; SS-Hauptamt; Germanische Leitstelle; Waffen-SS; Indizwirkung; Erfahrungstatsache; Vermutung aufgrund zeitgeschichtlichen Erfahrungswissens
Leitsatz
Eine längere, nicht völlig untergeordnete hauptamtliche Tätigkeit in einer Organisationseinheit der SS, die der Verwirklichung spezifisch von der nationalsozialistischen Ideologie geprägter Ziele gedient hat, begründet eine tatsächliche Vermutung (Indizwirkung) dafür, dass durch ihre Ausübung dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet worden ist.
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