Urteil Erhaltungsverordnung „Leopoldplatz“
Schlagworte
Erhaltungsverordnung „Leopoldplatz“
Leitsatz
Eine bei Inkrafttreten einer sozialen Erhaltungssatzung bzw. -verordnung bereits beim Grundbuchamt beantragte, aber noch nicht vollzogene Teilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum bedarf keiner erhaltungsrechtlichen Genehmigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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