Urteil Erhaltungsmaßnahmen
Schlagworte
Erhaltungsmaßnahmen; Aufwanderstattungsanspruch; Wertausgleich; Erstattungsanspruch; Aufrechnung; Aufbauhypothek; Mietenherausgabe; Nutzungsherausgabe; Geschäftsführung
Leitsatz
Die Erfüllung von an dem zu restituierenden Grundstück hypothekarisch gesicherten Verbindlichkeiten sind Rechtsgeschäfte zur Erhaltung des Vermögenswerts im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b VermG. Der Aufwand hierfür ist nicht entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten, sondern nach Maßgabe von § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 2 VermG im Wege der Aufrechnung zu berücksichtigen.
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