Urteil Erhaltungskosten


Schlagworte

Erhaltungskosten; Verfügungsberechtigter; Berechtigter; Erstattungsanspruch für außergewöhnliche Erhaltungskosten; Aufrechnung; Nutzungsherausgabeanspruch

Leitsatz

Der Anspruch aus § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG auf Erstattung der in der Zeit zwischen dem 3. Oktober 1990 und dem 30. Juni 1994 entstandenen außergewöhnlichen Erhaltungskosten kann auch im Wege der Aufrechnung gegenüber einem Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG geltend gemacht werden.

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