Urteil Ergänzung der Jahresabrechnung
Schlagworte
Ergänzung der Jahresabrechnung; Eigentümerbeschluß; Sanierungsmaßnahmen; Sonderumlage; Rechnungslegung
Leitsätze
1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung um eine Aufstellung über Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, denn eine solche Aufstellung gehört nicht zu den wesentlichen Bestandteilen der Jahresabrechnung.
2. Die Pflicht des Verwalters zur Rechnungslegung besteht grundsätzlich nur auf Grund eines Eigentümerbeschlusses gegenüber den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, nicht gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer.
3. Zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, der bestimmte Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung durch Sonderumlagen festlegt, sowie anordnet, daß die Mehrkosten der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen sind.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?